BCT-Touristik

Venezuela Reisen

Venezuela Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit Foto, Gültigkeit bei der Einreise noch mindestens 6 Monate
Weitere Anmerkungen Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen

Bei der Einreise ist ein 6 Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültiger deutscher Reisepass mitzuführen. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird in letzter Zeit schärfer kontrolliert und kann bei Nichtbeachtung zur Einreiseverweigerung führen. Anerkannt werden auch Kinderausweise/ -pässe, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Touristenkarte DEX-2 im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Falls Ihnen bei der Einreise auch ein Doppel der Touristenkarte DEX-2 ausgehändigt wurde, sollten Sie dieses gut aufbewahren – für den eher seltenen Fall, dass Sie bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt werden. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können. Die visumfreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt, dass Sie nicht mit einem privaten Transportmittel einreisen und bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte DEX-2 erhalten. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.

Visum

Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Ausreisesteuer

Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer von z.Zt. 235,00 Bolivares (ca. 55,00 US-Dollar) bereits im Flugticketpreis enthalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor der geplanten Reise die venezolanische Botschaft in Berlin um Auskunft über die aktuell zu befolgenden Bestimmungen zu bitten.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.